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Winterbaden in Coronazeiten
02.11.2020
2. November 2020 - Nach Rücksprache mit dem Kieler Gesundheitsamt kann die Seebadeanstalt Holtenau für Winterbader weiterhin zugänglich sein.
Allerdings gibt es nach §11 der "Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus“ folgende Einschränkungen:
§ 11 Sport (1) Die Sportausübung innerhalb und außerhalb von Sportanlagen ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt.
Hier findet ihr die vollständige Verordnung
Damit die Zugangsbeschränkung funktionieren kann, werden wir wieder die bekannten Ringe hervorholen und 2 rote Ringe am Eingang platzieren.
- Wer allein kommt, nimmt sich einen Ring, eine weitere Person kann dazukommen und den zweiten Ring nehmen.
- Wer mit mehreren Personen aus dem gemeinsamen Haushalt kommt nimmt beide Ringe, keine weitere Person kann dazukommen
- Beim Verlassen der Seebadeanstalt werden die Ringe wieder ausgelegt.
Wir werden wieder einen Eimer mit Seifenlauge bereitstellen, in die die Ringe vor der Rückgabe einzutauchen sind.
Die Toiletten werden weiterhin wöchentlich durch eine Fachfirma gereinigt.
Wir haben damit einen gangbaren Weg, um die Seebadeanstalt auch in diesen denkwürdigen Zeiten nutzen zu können.
Bleibt gesund und lasst Euch den Spaß nicht verderben!